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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sinnvollgastro
Betriebe der Sinnvoll Gastro Holding GmbH
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und allen Betrieben der Sinnvoll Gastro Holding GmbH sowie der Hotel Wetterhorn GmbH nachfolgend als Restaurant bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.
3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Restaurant.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Tischen, Seminarräumen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Restaurants zustande.
Vertragsänderungen werden für das Restaurant erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.
6. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 2000.- kann das Restaurant eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Das Restaurant kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Restaurant eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 9 genannten Stornierungskosten verlangen.
Dem Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.
7. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.
Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 5 Werkstage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:
• Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
• Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
• Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Annullationsbestimmungen
Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Gastes, No-Show oder wenn die Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Restaurant zuzurechnen sind, nicht durchgeführt werden kann, werden Annullationsgebühren fällig.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Restaurant. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Restaurant folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Restaurant zuzurechnen sind und für welche das Restaurant nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Restaurant den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Absage der Veranstaltung 0 – 5 Tage vor dem Termin: 100% gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 6 – 14 Tage vor dem Termin: 75% gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 15 – 30 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 31 – 60Tage vor dem Termin: 20% gemäss Auftragsbestätigung
Im Falle der Durchführung einer gleichwertigen (Leistungsumfang) Veranstaltung durch Dritte während des vereinbarten Zeitraums entsteht dem Gast lediglich eine Umtriebsentschädigung von 10 – 30% (je nach Fristigkeit der Annullierung).
Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Restaurant durch, so werden 50% des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.
8. Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.
9. Verlängerungen
Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung an das Restaurant zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Restaurant kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren.
Das Restaurant hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
10. Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.
11. Haftung und Vertragsrecht
a) Restaurant:
Das Restaurant bedingt die Haftung für Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich verursachtem Schaden.
Das Restaurant haftet nicht für die eingebrachten Sachen der Gäste/Dritte
Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 18).
b) Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
12. Erkrankung des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
13. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Vermittler.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant.
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